Allgemeine Verkaufsbedingungen

I. VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir liefern nur auf Grund unserer Verkaufsbedingungen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer Bestätigung. Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden
  2. Die Annahme unserer Auftragsbestätigung sowie die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, sowie deren Rechnungen, gilt als Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen.

II. PREISE, VERSAND, VERPACKUNG, GEFAHRENÜBERGANG, ZAHLUNG

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO (€) zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.
  2. Die Lieferung erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland frei Haus des Empfängers, einschließlich Papier- und Kartonverpackung. Art und Weg des Versandes werden von uns bestimmt. Bei Kleinaufträgen mit einem Warenwert bis € 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag nach Maßgabe der einschlägigen Angaben auf der Rechnung berechnet.
  3. Die Gefahr geht in jedem Fall zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem die Ware das Lieferwerk verläßt. Eine Versicherung des Liefergegenstandes erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten.
  4. Die Rechnung ist ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungsziel und Skontoabzug nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben auf der Rechnung. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeinganges bei uns bzw. der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer in Verzug, ohne daß es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Wir behalten uns vor, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen. Bankeinzugsspesen, sowie alle sonstigen diesbezüglichen Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel werden nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarungen angenommen.

Gegenüber unseren Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder volle Vorauszahlung zu verlangen, sofern begründete Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers besteht.

III. LIEFERUNG UND ABNAHME

  1. Für Art, Umfang und Frist der Lieferung ist die mündliche oder schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgeblich.
  2. Höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Ereignisse entbinden uns von der Lieferpflicht. Schadensansprüche wegen verspäteter Lieferung oder mangelnder Lieferungsmöglichkeit gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
  3. Der Käufer hat die Ware sofort nach Zugang auf Vollständigkeit und evtl. Beschädigungen zu prüfen.
  4. Beanstandungen wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Ware sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen.
  5. Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder unter Zurücknahme der bemängelten Ware den Kaufpreis zu vergüten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzanspruch, auch wegen Nicht- oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Alle Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgeschäft, unser Eigentum. Dies gilt auch für solche Waren, auf deren Lieferung der Käufer seine Zahlung ausdrücklich bezogen hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung.
  2. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, sich gegenüber seinen Kunden das Eigentum an der Vorbehaltsware ebenfalls bis zu deren völliger Bezahlung vorzubehalten. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
  3. Der Käufer tritt bereits hiermit alle ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenansprüche zur Sicherung aller uns gegen ihn zustehenden Ansprüche ab. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinen Kunden anzuzeigen.
  4. Im Falle von Pfändungen und Beschlagnahmen der Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen; er hat uns unverzüglich die Pfändungen und Beschlagnahmen anzuzeigen und uns die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu überlassen und Erklärungen abzugeben. Die uns daraus erwachsenden Interventionskosten trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursantrag des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und anderweitig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Der Verkaufserlös abzüglich aller mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Unkosten und Aufwendungen, welche ohne besonderen Nachweis 20% des Verkaufserlös betragen, wird dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertag.

V. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  1. Für Kaufleute wird Nürnberg als alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckverfahren vereinbart.

VI. BUNDESDATENSCHUTZ

  1. Die aus dieser Geschäftsverbindung notwendigen Daten werden unter Beachtung des BDSG gespeichert und ausgewertet.

VII. ZUSATZ

  1. Bei Sonderanfertigungen (S) ist ein Umtausch ausgeschlossen.
  2. Die Lieferung erfolgt in Originalpackungen.

07/2011 RESORBA

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